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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Werktage

Werktage sind gemäß § 3 Abs. 2 BurlG (Bundesurlaubsgesetz) alle Tage, die nicht Feiertage oder Sonntage sind. Diese Definition gilt grundsätzlich auch für die Berechnung von Fristen usw.
Gesetzlich wird daher davon ausgegangen, dass auch der Samstag ein Werktag ist.
Der Arbeitstag hingegen bezeichnet den Tag, an dem tatsächlich gearbeitet wird. Wird die Arbeit in der Zeit von montags bis freitags verrichtet, sind nur diese Tage sowohl Werk- als auch Arbeitstage, der Samstag hingegen nur Werktag, aber nicht Arbeitstag.

Bei der Berechnung des Urlaubes bzw. der Tage, die für eine Urlaubswoche von dem Jahresurlaub abgezogen wird, sollte jeder Arbeitnehmer in seinen Arbeitsvertrag schauen, wie der Jahresurlaub definiert ist.
Findet sich in dem Arbeitsvertrag keine Regelung zu dem Urlaub, so gelten die gesetzlichen Regelungen. Danach sind bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Arbeitstage und bei einer Sechs-Tage-Woche 24 Tage Urlaub zu gewähren.

Viele Fragen zum Thema Werktage lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten klären. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat eventuell erforderliche Unterlagen bereit.
Stand: 09.11.2010

   
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