Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Wendehammer
Der Begriff "Wendehammer" ist kein straßenverkehrsrechtlicher Begriff, d.h. die Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält keine diesbzgl. Definition. Stattdessen das Wort "Wendehammer" als Bezeichnung für eine spezielle Unterform einer Wendeanlage im Straßenplanungsrecht gebräuchlich. Ein Wendehammer ist eine an ihrem Ende in T-Form bzw. kreisförmig verdickte Sackgasse, die einfahrenden Fahrzeugen das Wenden erleichtern soll. Rechtliche Probleme treten in diesem Zusammenhang insbesondere hinsichtlich der Frage auf, inwieweit Wendehämmer als Parkraum genutzt werden dürfen. Allgemein gilt hier, dass vorbehaltlich einer entgegenstehenden Beschilderung auch in Wendehämmern geparkt werden darf, sofern ein ausreichend breiter Durchfahrtsraum bestehen bleibt.
Viele Fragen zum Thema Wendehammer lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten klären. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat eventuell erforderliche Unterlagen bereit. Stand: 09.11.2010