Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vorfahrt
Der Straßenverkehr wird durch Verkehrsregeln aus vielerlei Gründen geregelt. Hierzu dient an Kreuzungen die individuelle Vorfahrtsregelung. Grundsätzlich regeln die Lichtzeichenanlage und die bekannten starren Verkehrszeichen die Vorfahrt. Alternativ gilt die Regel rechts vor links. Gesetzlich definiert wird die Vorfahrt nach § 8 StVO (Straßenverkehrsordnung). Verletzungen der Vorfahrt führen häufig zu Verkehrsunfällen und bilden daher einen Grund zur Zurechnung des Verschuldens für einen Verkehrsunfall und somit zur Haftung der entstandenen materiellen und immateriellen Schäden. Die Verkehrsunfallregulierung bei oder ohne Vorfahrtsverletzung sollte einem Rechtsanwalt mit dem Interessen- und/oder Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht anvertraut werden. In für jedermann zugänglichen Parkhäusern gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO) und damit die Regel "rechts vor links", allerdings nur bei straßenähnlichen Fahrspuren. Bei der Ein- oder Ausfahrt in bzw. aus Parkbuchten gilt dagegen das Gebot der allgemeinen Rücksichtnahme nach § 1 Abs. 2 StVO. Bei Unfällen in diesem Bereich muss jeder Beteiligter grundsätzlich seinen Schaden selbst tragen. Bei unklarer Verschuldensfrage sollte zumindest eine anwaltliche Erstberatung erfolgen, um einem möglichen Kostenrisiko hinsichtlich der Rechtsanwaltsgebühren hinreichend zu begegnen. Solche Erstberatung kann zunächst auch telefonisch über obige Durchwahlnummer erfolgen. Stand: 09.11.2010
Falsche Verkehrsschilder - Gemeinde muss voll zahlen Nürnberg (D-AH) - Wurde in Folge einer behördlichen Schildbürgerei die Vorfahrt an einer Straßenkreuzung so ausgeschildert, dass dabei zwei Autos geradewegs zusammenstoßen, muss die Gemeinde für den gesamten Schaden aufkommen. ...weiter lesen
Wer zuerst aus Kolonne heraus überholt, hat Vorfahrt Nürnberg (D-AH) - Wer zuerst aus einer Kolonne heraus überholt, hat immer Vorfahrt. Setzt ein weiterer Autofahrer zum Überholen an, haftet er bei einem Unfall allein. So urteilte nach Mitteilung der telefonischen Rechtsberatung ...weiter lesen
8-jähriger Radfahrer stößt mit stehendem Pkw zusammen Nürnberg (D-AH) - Alles fließt: Auch ein Auto, das sich nicht bewegt, kann zum fließenden Verkehr gehören. Darauf hat jetzt der Bundesgerichtshof hingewiesen (Az. VI ZR 109/06). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen ...weiter lesen
Wenn Rechts-vor-Links nicht gilt Nürnberg (D-AH) - Die Vorfahrt der Anderen: Auf so genannten anderen Straßenteilen, wo der Verkehr zwar weiter öffentlich ist, aber nicht mehr durchgehend fließt, verliert die gewohnte Rechts-Vor-Links-Regel ihre Gültigkeit. ...weiter lesen
Kollision eines Snowboardfahrers mit einer Skifahrerin Nürnberg (D-AH) - Auch Gerichte mögen es mitunter gentlemanlike: Stößt eine Skiläuferin auf einer Pistenkreuzung mit einem Snowboardfahrer zusammen, muss der Herr für den größeren Teil des Schadens aufkommen - selbst wenn ...weiter lesen
Wege in Weinbergen sind mit besonderer Vorsicht zu befahren Nürnberg (D-AH) - Wer Feldwege fernab vom normalen Durchgangsverkehr befährt, darf sich nicht auf die Straßenverkehrsregel Rechts vor Links verlassen. Sie gilt hier nämlich nicht mehr, wie die telefonische Rechtsberatung ...weiter lesen
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Vorfahrt
Verkehrsunfall mit Sommerreifen im Winter - Zahlt die Versicherung trotzdem? Frage: Am heutigen Tage habe ich ein Verkehrsunfall gehabt. Die Straße war schneebedeckt. Ich fuhr innerorts mit ca. 20km/h. Unmittelbar vor mir bog ein entgegenkommender LKW nach links ab und nahm mi... Antwort: Sehr geehrter Mandant,zur Problematik des Winterreifens s.u.; die TÜV-Überschreitung dürfte nicht ins Gewicht fallen, da Sie nach der Untersuchung vom 15.12.2010 zwar noch Mängel a ...⇒ zum vollständigen Fall