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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vollkasko

Eine Vollkaskoversicherung kann je nachdem ohne Selbstbeteiligung oder mit einer Selbstbeteiligung (meistens 300,00 ?) abgeschlossen werden, um eventuell am Fahrzeug entstandene Schäden nicht selbst aus eigener Tasche zahlen zu müssen.
Bei Leasingfahrzeugen wird grundsätzlich Vollkaskoversicherung vereinbart, dies dient zum Schutz beider Vertragspartner.
Die Vollkaskoversicherung tritt über die Teilkaskoversicherung (,meistens Brand - u. Diebstahlversicherungen) hinaus auch in sämtlichen selbst verschuldeten Schadensfällen ein.
Vorraussetzung ist allerdings, dass den Vollkaskoversicherten kein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verschulden der Entstehung des Schadens trifft.
Als grobfahrlässig gilt ein Verhalten, bei dem man sich "an den Kopf fasst" , etwa beim Anzünden einer Zigarette während der Fahrt.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 09.11.2010

   
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