Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vollkasko
Eine Vollkaskoversicherung kann je nachdem ohne Selbstbeteiligung oder mit einer Selbstbeteiligung (meistens 300,00 ?) abgeschlossen werden, um eventuell am Fahrzeug entstandene Schäden nicht selbst aus eigener Tasche zahlen zu müssen. Bei Leasingfahrzeugen wird grundsätzlich Vollkaskoversicherung vereinbart, dies dient zum Schutz beider Vertragspartner. Die Vollkaskoversicherung tritt über die Teilkaskoversicherung (,meistens Brand - u. Diebstahlversicherungen) hinaus auch in sämtlichen selbst verschuldeten Schadensfällen ein. Vorraussetzung ist allerdings, dass den Vollkaskoversicherten kein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verschulden der Entstehung des Schadens trifft. Als grobfahrlässig gilt ein Verhalten, bei dem man sich "an den Kopf fasst" , etwa beim Anzünden einer Zigarette während der Fahrt. Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 09.11.2010
Teilkasko zahlt nicht für Vandalismusschäden Nürnberg (D-AH) - In letzter Instanz hat der Bundesgerichtshof Klauseln in Teilkasko-Verträgen bestätigt, nach denen der Versicherungsschutz keine Vandalismusschäden umfasst (Az. IV ZR 212/05). Dies gilt nach der Entscheidung ...weiter lesen
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Vollkasko
Totalschaden am Auto - Kann durch eine falsch formulierte Aussage die Versicherungsleistung verwehrt werden? Frage: Ich bin auf der Autobahn (A3 zwischen Würzburg und Nürnberg) mit meinem 3 Monate alten Auto von der Fahrbahn abgekommen und auf den Grünstreifen geraten. Vermutlich durch einen dort befindliche... Antwort: Sehr geehrte Mandantin,Im Ihrem Fall des Vollkaskoschadens muss Ihre Vollkaskoversicherung den Schaden immer dann abwickeln, wenn kein grobes Verschulden Ihrerseits vorhanden ist. Dies können Si ...⇒ zum vollständigen Fall