Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Versicherungsnachweis
Der Begriff des "Versicherungsnachweises" ist zunächst kein juristischer Terminus; so dass darunter tatsächlich erst einmal, wörtlich genommen, der Nachweis einer Versicherung verstanden werden kann. Die meisten rechtlichen Probleme zum Thema Versicherungsnachweis treten wohl im Bereich der Kfz-Zulassung auf, da hier eine Pflichthaftpflichtversicherung vorgeschrieben ist, ohne die ein Fahrzeug grundsätzlich nicht zugelassen werden.
Der Versicherungsnachweis eines Kfz ist die Deckungskarte, früher auch Doppelkarte genannt. Diese Deckungskarte ist der Nachweis, dass für das betreffende Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Seit März 2008 geben die Versicherungsgesellschaften nur noch elektronische Versicherungsbestätigungsnummern als Versicherungsnachweis aus.
Immer wieder ergeben sich Streitigkeiten beim Verkauf eines Fahrzeugs, insbesondere dann, wenn der Käufer des Fahrzeugs den Wagen nicht ummeldet oder keine neue Versicherung dafür abschließt, so dass sich die Frage stellt, ob und inwieweit der Verkäufer des Fahrzeugs nach wie vor in der Haftung für das Fahrzeug steht.
Bei Fragen zu diesem Thema wird Ihnen ein Anwalt der Deutschen Anwaltshotline in der Regel binnen weniger Minuten telefonisch abschließend Auskunft geben können; in komplizierteren Fällen wird er Ihnen das weitere Verfahren erklären, damit Sie Rechtsnachteile für sich vermeiden können. Stand: 23.11.2011