Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verkehrsverstöße
Als Verkehrsverstoß bezeichnet man - vereinfacht ausgedrückt - jede Handlung eines Verkehrsteilnehmers, die gegen eine Vorschrift des Verkehrsrechts verstößt. Wie der jeweilige Verkehrsverstoß dann geahndet wird, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Zum einen wird hierbei auf die Schwere des Verkehrsverstoßes abgestellt, daneben ist aber auch entscheidend, welche Folgen der Verkehrsverstoß hatte oder hätte haben können und natürlich auch, ob der jeweilige Verkehrsteilnehmer diesen Verstoß zum ersten Mal oder vielleicht schon öfter begangen hat. Vorschriften hinsichtlich der unterschiedlichen Arten von Verkehrsverstößen lassen sich vor allem der sogenannten Straßenverkehrsordnung (kurz: StVO) entnehmen, wobei begangene Verkehrsverstöße nicht nur strafrechtlich bzw. ordnungswidrigkeitsrechtlich eine Rolle spielen, sondern auch im zivilrechtlichen Bereich hinsichtlich der Haftung auf Schadensersatzansprüche.
Bei Fragen aus dem Themenbereich Verkehrsverstöße, insbesondere auch zu deren Folgen, stehen Ihnen unsere auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwälte gerne beratend zur Seite.
Stand: 22.09.2010
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