Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verkehrsschild
Verkehrszeichen werden behördlich angeordnet. Sie regeln den Verkehr und sind vom betreffenden Verkehrsteilnehmer zu beachten. Zu den Verkehrszeichen gehören Verkehrsschilder und Wechselverkehrszeichenanlagen, aber auch Fahrbahnmarkierungen. Lichtzeichenanlagen haben Vorrang vor Verkehrszeichen, und verkehrsregelnde Zeichen von Polizeibeamten haben Vorrang vor allen anderen Zeichen. Zudem haben Verkehrszeichen Vorrang vor allgemeinen Verkehrsregeln.
Verkehrsschilder sind ortsfeste und andauernd verkörperte Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Sie enthalten Gebote oder Verbote für alle von ihnen betroffenen Verkehrsteilnehmer. Man unterscheidet hauptsächlich zwei Kategorien von Verkehrsschildern. Dies sind auf der einen Seite die so genannten berechtigenden Verkehrsschilder, wie beispielsweise das Vorfahrtsschild, auf der anderen Seite gibt es aber auch die so genannten verbietenden Verkehrsschilder, wie etwa das Einbahnstraßenschild oder das Vorfahrtachten- Schild. Sinn und Zweck dieser Verkehrsschilder ist es den Verkehrsteilnehmern in erster Linie einen sicheren und in zweiter Linie einen möglichst reibungslosen Verkehrsfluss zu ermöglichen. Ein Verbotszeichen muss in der Regel von seinem Standort ab befolgt werden, es sei denn, ein Zusatzschild weist auf eine Entfernung hin, ab der die Regelung gelten soll. Vorschriftszeichen müssen eindeutig sein, auch für einen durchschnittlichen Kraftfahrer bei zumutbarer Aufmerksamkeit während er mit seinem Kraftfahrzeug fährt. Treten Zweifel über die Zeichenregelung auf, so gehen diese nicht zulasten des Verkehrsteilnehmers
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Stand: 16.08.2010
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