Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verkehrsordnungswidrigkeiten
Verkehrsordnungswidrigkeiten sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt. Hierzu bestimmt § 24 StVG, dass ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen Verordnung ergangenen Anordnung zuwider handelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. Im Einzelnen wurde hierzu die Bußgeldkatalog-Verordnung erlassen.
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Stand: 08.02.2011
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