Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verkehrskontrolle
Verkehrskontrollen dienen der Sicherheit im Straßenverkehr. Sie werden von der Polizei auf drei Gebieten durchgeführt. Einmal dienen Verkehrskontrollen dazu, Fahrer aufzufinden, welche Ihr Kraftfahrzeug unter Einfluss von Alkohol oder Drogen benützen. Zum anderen werden Verkehrskontrollen durchgeführt um sicherzustellen, dass Lkw-Fahrer nicht Ihre Lenkzeiten überschreiten und ihren Lkw sowohl technisch als auch bezüglich der Fracht in Ordnung haben. Schließlich dienen, insbesondere überörtlich, Verkehrskontrollen auch dazu, Straftäter zu ermitteln und aufzufinden. Eine gewisse Rolle spielen innerhalb von geschlossenen Ortschaften die Verkehrskontrollen, welche die Einhaltung der Geschwindigkeit zum Gegenstand haben. Bild- und Videoaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen sind laut Bundesverfassungsgericht zulässig. Sie verletzen weder das Persönlichkeitsrecht der Kraftfahrer noch verstoßen sie gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot. Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 23.11.2010
Bußgelder bezahlt nicht der Chef Nürnberg (D-AH) - Ein angestellter Lkw-Fahrer ist arbeitsrechtlich nicht verpflichtet, seine Fracht unter allen Umständen rechtzeitig an den Zielort zu bringen - selbst wenn ihm sein Firmenchef im Falle des Misserfolgs mit ...weiter lesen
Aufkleber auf ausländischem Führerschein Nürnberg (D-AH) - Wer einen Aufkleber deutscher Behörden von seinem ausländischen Führerschein entfernt, begeht damit noch keine Urkundenfälschung. Diese Auffassung ist jetzt in einem Revisionsverfahren das Oberlandesgericht ...weiter lesen
Gebühren für Sicherstellung der Fahrerlaubnis sind rechtens Nürnberg (D-AH) - Wer bei einer Verkehrskontrolle begründete Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit aufkommen lässt, kann von den Polizeibeamten für die ärztliche Blutkontrolle und die Sicherstellung des Führerscheins in die nächste ...weiter lesen
Beleidigung eines Polizisten Nürnberg (D-AH) - Wird ein uniformierter Verkehrspolizist von einem Passanten als Oberförster angesprochen, ist damit noch längst nicht der Tatbestand einer strafbaren Beamtenbeleidigung gegeben. Zu dieser gewiss bürgerfreundlichen ...weiter lesen