Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verkehrsdelikte
Als Verkehrsdelikte bezeichnet man jede Handlung eines Verkehrsteilnehmers, die gegen eine oder mehrere Strafvorschriften des deutschen Verkehrsrechts verstößt. Welche Strafe letztendlich auf das konkrete Verkehrsdelikt steht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zuerst kommt natürlich immer darauf an, wie schwer das Verkehrsdelikt ist, daneben ist aber auch entscheidend, welche Folgen das konkrete Delikt hat oder hätte haben können und ob der Verkehrsteilnehmer das betreffende Delikt oder ähnliche Verkehrsdelikte in der Vergangenheit schon einmal begangen hat oder ob dies seine erste Verfehlung ist. Bei der jeweiligen Strafzumessung ist auch zu berücksichtigen, ob das Delikt vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde.
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Stand: 19.11.2010