Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Überschreitung
Der Begriff der Überschreitung hängt zumindest im juristischen und hier wiederum speziell im verkehrsrechtlichen Sinne hauptsächlich mit zwei Dingen zusammen: Zum einen ist dass eine Überschreitung der am jeweiligen Ort zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Zum anderen handelt es sich um eine Überschreitung der höchsten, für die Teilnahme am Straßenverkehr noch zulässigen Blutalkoholkonzentration (kurz: BAK), welche in Deutschland, zumindest außerhalb der sogenannten Probezeit, bei 0,5 Promille liegt. Welche Konsequenzen eine solche Überschreitung im jeweiligen Fall nach sich zieht, hängt dann von der konkreten Sachlage ab, d.h. also vor allem von der Höhe der Überschreitung und natürlich auch von dem Umständen bzw. den Gründen aus welchen die Überschreitung begangen wurde.
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Stand: 19.10.2010
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