Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote Datenschutzerklärung
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Trunkenheit im Verkehr

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Trunkenheit im Verkehr
(Verkehrsrecht)
0900-1 875 009-358
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Verkehrsrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Trunkenheit im Verkehr

Ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr nach § 316 StGB (Strafgesetzbuch) ist bedauerlicherweise statistisch gesehen ein sehr häufiger Grund für die Einleitung eines Strafverfahrens.

Im wesentlichen müssen zwei objektive Tatbestandsvoraussetzungen hierfür vorliegen: 1. Das Führen eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr und 2. Fahruntauglichkeit infolge alkoholischer oder anderer berauschender Mittel.

Bei der Fahruntauglichkeit infolge alkoholischer Mittel unterscheidet man zwischen absoluter Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille Blutalkoholgehalt und relativer Fahruntüchtigkeit ab 0,3 Promille Blutalkoholgehalt und einem sog. alkoholbedingten Fahrfehler.

Da dieser Straftatbestand weder rechtlich noch von der Beweislage her sonderlich kompliziert ist, eignet er sich in besonderer Weise für eine telefonische Rechtsberatung, die zunächst einmal feststellen kann, ob es sich lohnt eine/n Rechtsanwältin/-anwalt mit der Strafverteidigung zu beauftragen und soweit das nicht der Fall ist, auch weitere Hinweise zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis geben kann.


Stand: 04.08.2011

   
Interessante Beiträge zum Thema Trunkenheit im Verkehr

Tödlicher Unfall - Fahrer ohne Fahrerlaubnis haftet nicht automatisch
Nürnberg (D-AH) - Benutzt jemand, dem der Führerschein entzogen wurde, trotzdem sein Auto und gerät dabei in einen Unfall, haftet er nicht automatisch für das gesamte Geschehen. Maßgebend ist vielmehr, ob sich eine Fahruntüchtigkeit ...weiter lesen

Kein Entzug der Fahrerlaubnis für betrunkenen Kapitän
Nürnberg (D-AH) - Wer stark betrunken und offenbar fahruntüchtig am Ruder eines Motorboots erwischt wird, dem darf ein Gericht trotzdem nicht den Bootsführerschein entziehen. Dieses richterliche Recht zum Entzug einer Fahrerlaubnis ...weiter lesen

Ähnliche Themen:

Strafverteidigung StGB Telefonische Rechtsberatung Trunkenheit 
Arzthaftungsrecht Trunkenheitsfahrt Promilletest Strafverfahren 
Fahrerlaubnis Rechtsberatung rechtlich Promille Verkehrsrecht 
Straßenverkehr Nachbarrecht 
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwalt
Wolfgang Surhoff
Rechtsanwalt
Franz Walter Hopusch
Rechtsanwalt
Michael Zemann
Rechtsanwalt
Thomas Nolting
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline in Social Media

Deutsche Anwaltshotline auf facebook Deutsche Anwaltshotline auf google+ Deutsche Anwaltshotline auf twitter Deutsche Anwaltshotline Social Media Vorteile
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum