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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Trunkenheit

Trunkenheit am Steuer ist eines der häufigsten Vergehen, mit dem sich deutsche Gerichte beschäftigen müssen. Nach deutschem Recht darf der Fahrer eines Kraftfahrzeuges, sofern er sich nicht mehr in der sogenannten Probezeit befindet, den zulässigen Höchstwert von 0,5 Promille (Blutalkoholkonzentration) nicht überschreiten. Überschreitet er diesen Wert (dies ist bereits bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,51 Promille der Fall), so liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, welche mit mind. 500 EUR Bußgeld und einem Monat Fahrverbot geahndet wird. Ab 1,1 o/oo liegt eine Straftat vor, die zum Entzug der Fahrerlaubnis und einer Geldstrafe ab etwa einem Monatsnettogehalt führt.

Vielerorts ist unbekannt, dass bereits ab 0,3 o/oo eine Straftat vorliegen kann, wenn der Fahrer nämlich Ausfallerscheinungen wie etwa Schlangenlinienfahren zeigt oder einen Unfall verschuldet.

Weitere Fragen zu diesem Thema beantworten Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline am Telefon oder per E-Mail.
Stand: 13.09.2010

   
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