Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Tempolimit
Tempolimit ist ein anderes Wort für Geschwindigkeitsbeschränkung. Eine solche kann sich ergeben durch die Art der Straße (Autobahn, Bundesstraße), durch deren Lage (innerorts, außerorts), durch Verkehrszeichen oder aber auch bei bestimmten Sichtverhältnissen. Auch der erfahrene Autofahrer kennt oft nicht § 3 Absatz 1 der StVO:
(1)Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss er jedoch so langsam fahren, dass er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.
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Stand: 13.09.2010
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