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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Teilkasko

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung kommt nur für Schäden Dritter auf, nicht jedoch für die eigenen. Deshalb gibt es noch die Kasko-Versicherungen. Hier wird unterschieden zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung. Eine Teilkasko kommt für Schäden durch Brand, Hagel, Sturm, Glasbruch und Unfälle mit Wild auf. Auch bei Diebstahl des Wagens zahlt die Teilkasko. Je nach Vertrag kann auch ein Marderschaden durch die Teilkasko übernommen werden. Wichtig ist ebenfalls, dass die Teilkasko, im Gegensatz zur Vollkasko, nur Schäden erstattet, an denen der Fahrer schuldlos ist. Eigene Schäden bei einem schuldhaft verursachten Verkehrsunfall z.B., deckt die Teilkasko nicht. Da die Versicherer nur bis zum Zeitwert eines Wagens Schäden erstatten, sollte nach drei Jahren in die Teilkasko gewechselt werden.

Weitere Fragen zu diesem Thema beantworten Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline am Telefon oder per E-Mail.
Stand: 13.09.2010

   
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