Die aktuelle Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 16.11.1970, zuletzt geändert durch Art. 1 VO vom 01.12.2010, regelt im ersten Teil das Verhalten im Straßenverkehr und führt im zweiten Teil eine Klassifikation der Verkehrszeichen und anderer Verkehrseinrichtungen; im Anschluss gibt es Durchführungs- und Bußgeldvorschriften. Konkret finden sich hier alle Verhaltensvorgaben des Gesetzgebers für den Straßenverkehr. Auszugsweise sei hier nur die nach § 1 StVO bestimmte Grundregel wiedergegeben: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht (Abs. 1). Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird (Abs. 2). Demnach geht die Sicherheit im Straßenverkehr stets vor. Die eigenen Wünsche und Bedürfnis treten vor dieser Regel auch im Interesse verkehrsschwacher Menschen zurück. Weitere Einzelheiten kann ein Verkehrsrechtsanwalt mitteilen.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 18.05.2011