Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Straßenverkehrsordnung
Alle Verkehrsregeln sind ausführlich in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eine Rechtsverordnung, die auf dem Straßenverkehrsgesetz begründet ist. In der Straßenverkehrs-Ordnung werden alle Teilnehmer des Straßenverkehrs eingegliedert. Das wichtigste an der Straßenverkehrs-Ordnung und die besondere Aufgabe liegen darin, dass die unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer, wie beispielsweise Fußgänger, Fahrradfahrer und Autofahrer, viel Rücksicht aufeinander nehmen. Man könnte auch sagen, dass die Rücksichtnahme zum Leitgedanken der Straßenverkehrs-Ordnung gehört. Für Kraftfahrzeuge und Lastkraftwagen sind die Straßenbenutzung im besonderen geregelt, so sind beispielsweise Geschwindigkeitsbegrenzungen, das Einhalten von Abstand auf Autobahnen, das Überholen, Anhalten und Parken, das Gewähren von Vorfahrt, das Abbiegen, das Anschalten der Beleuchtung und vieles mehr einheitlich für Deutschland geregelt. Der zweite Teil der Straßenverkehrsordnung befasst sich mit der Gliederung von Verkehrsschildern und ähnlichen Verkehrseinrichtungen. In weiteren Abschnitten der Straßenverkehrs-Ordnung findet man ebenfalls Angaben über Durchführungs- und Bußgeldvorschriften.
Zum allgemeinen Straßenverkehrsrecht werden die Fahrerlaubnisverordnung, die Straßenverkehrszulassungsordnung, die Verordnung über internationale Kraftfahrzeugverkehr und das Straßenverkehrsgesetz gezählt. Die Strafvorschriften sind im Strafgesetzbuch und im Straßenverkehrsgesetz vorzufinden, sowie im Bußgeldkatalog. Die Straßenverkehrs-Ordnung gilt für jeden, der sich auf deutschen Straßen fortbewegt. Bei Fragen zum Verkehrsrecht helfen Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne weiter - per Telefon oder E-Mail. Stand: 23.11.2010
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