Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Straßenverkehrsgesetz
Das aktuelle Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2003, zuletzt durch Art. 3 des Gesetzes zur Umsetzung des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität vom 31. Juli 2009 geändert beinhaltet verschiedene Regelungen als Verkehrsvorschriften, Haftpflicht, Straf- und Bußgeldvorschriften, das Verkehrszentralregister, Fahrzeugregister, Fahrerlaubnisregister sowie gemeinsame Vorschriften und Übergangsbestimmungen. Bekannt und praxisrelevant ist insbesondere § 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis. Hiernach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer ohne Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führt. Weitere Einzelheiten kann ein Verkehrsrechtsanwalt mitteilen. Stand: 23.11.2010
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