Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Steinschlag
Wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug Steine aus dem Reifenprofil verliert, schießen sie oft dem Hintermann wie Geschosse in die Windschutzscheibe und hinterlassen Risse oder auch Sprünge. Der Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung müssen für alle Schäden durch Steinschlag aufkommen (auch für Lackschäden).
Häufig scheitert die Geltendmachung dieses Schadens aber am Beweis. Der Geschädigte muss nämlich beweisen, dass der Vordermann den Schaden verursacht hat. Nur wenn man einen Beifahrer hatte, dürfte das kein Problem sein.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 05.11.2010