Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Radarfalle
Sind Sie in eine Radarfalle getappt, wird zunächst der Halter per Anhörungsbogen hierüber benachrichtigt. Dieser sollte sich sodann bei einem Rechtsanwalt mit dem Interessen- und/oder Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht erkundigen. Moderne Radarmessgeräte arbeiten technisch meist ohne Beanstandung. Fehler können aber insbesondere durch Bedienungs- und/oder Aufstellfehler verursacht werden. Ob die Geschwindigkeitsmessung falsch war, muss im Einzelfall nicht nachgewiesen werden. Es reicht schon der Nachweis eines Bedienungsfehlers, der sich aus den Mess-Protokollen ergeben kann. Bei von Radarfallen festgehaltenen Geschwindigkeitsübertretungen drohen nach aktuellem Bußgeldkatalog je nach Höhe der Geschwindigkeitsübertretung Bußgelder im Regelsatz von 15,00 ? bis 680,00 ?, 0 - 4 Punkte im Verkehrszentralregister sowie 0 - 3 Monate Fahrverbot.
Ob eine anwaltliche Überprüfung per Akteneinsicht sinnvoll ist, kann meistens in einem anwaltlichen Vorgespräch per Telefon ermittelt werden. Stand: 16.11.2010
Verbotene Sicherstellung eines Motorrads Nürnberg (D-AH) - Ein Motorrad hat zwar kein Menschenrechte, darf aber trotzdem nicht einfach statt seines Fahrers verhaftet werden. Selbst an Unfallschwerpunkten liefert das Polizeirecht keine Rechtsgrundlage dafür, bei ...weiter lesen