Für Verstöße im Straßenverkehr hat der Gesetzgeber ein Punktesystem eingeführt. Die Anzahl der Punkte, die man für einen Verkehrsverstoß erhält, richtet sich nach dem Schweregrad und ist in der BKatV festgelegt. Grundsätzlich erhält man für jeden Verkehrsverstoß, der mit einem Regelbußgeld von 40 EUR und mehr geahndet wird, mind. einen Punkt. Während für Ordnungswirigkeiten max. 4 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen werden, sind es bei Straftaten mind. 5 und bis zu 7 Punkten je Einzeltat. Im Regelfall wird bei 18 Punkten die Fahrerlaubnis durch die Straßenverkehrsbehörde entzogen.
Die Verkehrsrechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline beraten Sie gerne, wie Sie Punkte in Flensburg abbauen können, innerhalb welcher Fristen diese gelöscht werden und wann Ihr Führerschein in Gefahr ist. Stand: 13.09.2010
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