Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Personenbeförderungsgesetz
Wer gewerblich Personen befördern will, etwa ein Taxiunternehmer oder ein Omnibusunternehmer, benötigt hier eine Erlaubnis nach dem so genannten Personenbeförderungsgesetz.
Unter das Personenbeförderungsgesetz fallen nicht: Beförderungen mit Personenkraftwagen, wenn das Gesamtentgelt die Betriebsmittelkosten der Fahrt nicht übersteigt und Beförderungen mit Krankenkraftwagen, wenn damit kranke, verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen befördert werden, die während der Fahrt einer medizinisch fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtung des Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen solches auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist.
Nach dem Personenbeförderungsgesetz wird von der Behörde überprüft, ob die persönliche Zuverlässigkeit beispielsweise eines Omnibusunternehmers gegeben ist. Eine Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz wird insbesondere von der Behörde dann verweigert, wenn Vorstrafen oder andere Anzeichen für eine persönliche Unzuverlässigkeit der betreffenden Person vorhanden sind; es muss ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden. Neben dem Bestehen einer MPU (Eignungstest / MPE) muss eine Ortskundeprüfung absolviert werden.
Weiteres hierzu erfahren Sie von den Rechtsanwälten der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 28.06.2010