Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Parkrecht
Aufgrund der Parkplatznot in vielen Städten und Gemeinden haben sich die Behörden entschlossen, sogenannte Parkausweise für Anwohner auszustellen. Diese berechtigen einen Kraftfahrer, ohne Einschränkungen dort zu parken, wo er wohnt bzw. wo er arbeitet. Der Parkausweis dokumentiert das Parkrecht und ist von außen sichtbar in dem geparkten Fahrzeug zu deponieren. Bei Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft kann auch ein Parkausweis für einen Behindertenparkplatz erteilt werden.
Viele Fragen zum Thema Parkrecht lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten klären. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat eventuell erforderliche Unterlagen bereit. Stand: 02.11.2010