Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Parkplatz
Ein Parkplatz ist eine genau umrissene Fläche, die ausschließlich für die zeitlich begrenzte Aufnahme eines Kraftfahrzeuges vorgesehen ist. Man unterscheidet grundsätzlich drei verschiedene "Kategorien" von Parkplätzen. Zum einen ausschließlich private Parkplätze, die zu einer Immobilie also einem Wohnhaus bzw. einer Wohnung gehören. Zum anderen Parkplätze mit einem privaten Eigentümer, die von diesem aber gegen Bezahlung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und schließlich Parkplätze der öffentlichen Hand, die gebührenpflichtig oder auch gebührenlos, zumindest zeitlich begrenzt, jedermann zur Verfügung stehen.
Viele Fragen zum Thema Parkplatz lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten klären. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat eventuell erforderliche Unterlagen bereit.