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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Parken

Nach der Straßenverkehrsordnung parkt derjenige, der sein Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße verlässt oder länger als 3 Minuten hält.
Unzulässiges Parken ist eine Ordnungswidrigkeit und kann evtl. auch als Straßenverkehrsgefährdung verfolgt werden.
Ein verkehrsbehinderndes Fahrzeug kann unter Umständen auf Kosten des Fahrers oder Halters abgeschleppt werden.

Wohl fast jedem Autofahrer sind im Zusammenhang mit Parkverstößen die unbeliebten "Knöllchen" bekannt. Dabei ist zu beachten, dass auch Parkwächter nicht unfehlbar sind und manchmal Formvorschriften nicht beachten oder schlicht einen Verstoß zu Unrecht aufschreiben. In solchen Fällen kann man gegen eine Verwarnung vorgehen.
Wann sich das lohnt, und welche Schritte dann zu unternehmen sind, wird täglich von unseren Verkehrsrecht-Anwälten per Telefon beraten. Auch Fragen zu Parkschäden werden immer wieder beantwortet.

Obwohl das Auto nach wie vor des Deutschen liebstes Kind ist, scheint es von behördlicher Seite nur wenig Verständnis dafür zu geben. Zu kompliziert und kostspielig ist die Parkregelung in den meisten Städten, von Innenstädten ganz zu schweigen. Während die Kommunen damit ihre Kassen füllen wollen, kann es den ohnehin schon gebeutelten Bürger den letzen Nerv rauben. Trotz aller Wut sollte aber auf keinen Fall die Politesse zum Ziel derselben werden, denn dies kann ein Ticket deutlich teurer machen. Problemfelder sind insbesondere nachträglich aufgestellte Halteverbotsschilder, die etwa für Reinigungsarbeiten aufgestellt werden.


Bitte halten Sie evtl. vorhandene Papiere (Verwarnung, Bußgeldbescheid) bereit.
Stand: 25.05.2011

   
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