Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Nachprüfung
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) kann angeordnet werden, um festzustellen, ob der Verkehrsteilnehmer in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen. Diese Maßnahme wird dann zur Wiedererlangung des Führerscheins angeordnet.
Eine solche Untersuchung wird z.B. dann angeordnet, wenn mit mehr als 1,6 Promille eine Fahrt unternommen wurde. Die Untersuchung besteht aus einem psychologischen und einem medizinischen Teil. Die Vorbereitung hierauf empfiehlt sich, möglicherweise sogar die Teilnahme an einem verkehrspsychologischen Seminar.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 05.01.2011
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