Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Messstelle
Der Begriff Messstelle bezeichnet die Örtlichkeit, an der eine behördliche Geschwindigkeitsüberwachung vorgenommen wird. An eine solche Messstelle sind, je nach verwendetem Messgerät, unterschiedlich hohe Anforderungen zu stellen, so darf z.B. bei machen Geräten keine Steigung gegeben sein, eine Messstelle nicht in einer Kurve liegen oder aber keine Gegenstände im Messbereich sein, die durch Reflexion das Messergebnis verfälschen könnten.
Ferner sollten Messstellen im Regelfall nicht unmittelbar hinter neuen Geschwindigkeitsbegrenzungen errichtet werden, um eine Anpassung des Autofahrers an die Geschwindigkeit zu ermöglichen. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass dennoch ungünstige Orte als Messstelle ausgewählt werden und es so zu verfälschten Messergebnissen kommt. Ein Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline kann Ihnen in einem kurzen Gespräch erste Anhaltspunkte geben, ob ein Angriff der Messstelle zur Verteidigung erfolgversprechend erscheint.
Stand: 13.09.2010