Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Knöllchen
Der sehr umgangssprachliche Begriff des Knöllchens hat sich in Deutschland, ebenso wie der Begriff des Strafzettels, zur Umschreibung einer straßenverkehrsrechtlichen Verwarnung eingebürgert. Es handelt sich dabei ganz einfach um die rechtliche Ahndung einer mehr oder weniger geringfügigen Ordnungswidrigkeit.
Diese Ahndung ergeht in der Regel schriftlich und kann mit einem Verwarnungsgeld von bis zu 35 Euro versehen werden. Dabei bestimmt sich die jeweils anfallende Höhe des Verwarnungsgeldes nach dem für die ganze Bundesrepublik einheitlich geltenden Bußgeldkatalog. Zusätzlich Pnukte gibt es erst ab einer Geldbuße von 40,-- EUR
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 05.11.2010
Im Halteverbot geparkt, Zettel mit Telefonnummer hinterlegt Nürnberg (D-AH) - Mal auf die Schnelle im Halteverbot geparkt und für den Fall der Fälle ein Komme-gleich-wieder hinter die Windschutzscheibe gelegt - kann man auf diese Weise neben dem wohl unvermeidlichen Knöllchen wenigstens ...weiter lesen