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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kfz Ummeldung

Wer heute privat sein Kraftfahrzeug verkaufen möchte, sollte dieses aus Sicherheitsgründen vorher abmelden. Wer dies nicht tut, geht unter Umständen, d.h. je nach Gestaltung des Kaufvertrages, ein nicht unerhebliches Risiko ein, denn er muss dann darauf vertrauen, dass der Käufer den Wagen nach dem Kauf auch wirklich auf seinen Namen ummeldet.

Geschieht das jedoch nicht, so werden alle Ordnungswidrigkeiten, welche in der Folgezeit mit dem KFZ begangen werden, dem Verkäufer zur Last gelegt, da dieser ja noch immer als Fahrzeughalter eingetragen ist. Begeht der Käufer etwa eine Ordnungswidrigkeit im Bereich des sogenannten ruhenden Verkehrs, beispielsweise falsches Parken, so muss der Verkäufer beim zuständigen Ordnungsamt erst nachweisen, dass das Auto tatsächlich verkauft wurde. Dann erst richtet sich das jeweilige Verfahren gegen den Käufer.

Bei einer Ordnungswidrigkeit im Bereich des sogenannten fließenden Verkehrs gestaltet sich die Sachlage noch etwas schwieriger. Zwar ist auch in diesem Fall ein Widerspruch des Verkäufers grundsätzlich möglich, jedoch steht der Verkäufer hier juristisch betrachtet in der sogenannten Halterhaftung und könnte daher unter Umständen tatsächlich belangt werden.

Fragen Sie unsere Rechtsanwälte bei Problemen mit der Ummeldung ihres Wagens.
Stand: 05.01.2011

   
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