Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Halteverbotsschild
Nach der Straßenverkehrsordnung parkt derjenige, der sein Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße verlässt oder länger als 3 Minuten hält. Unzulässiges Parken ist eine Ordnungswidrigkeit und kann evtl. auch als Straßenverkehrsgefährdung verfolgt werden. Ein verkehrsbehinderndes Fahrzeug kann unter Umständen auf Kosten des Fahrers oder Halters abgeschleppt werden.
Wohl fast jedem Autofahrer sind im Zusammenhang mit Parkverstößen die unbeliebten "Knöllchen" bekannt. Dabei ist zu beachten, dass auch Parkwächter nicht unfehlbar sind und manchmal Formvorschriften nicht beachten oder schlicht einen Verstoß zu Unrecht aufschreiben. In solchen Fällen kann man gegen eine Verwarnung vorgehen. Wann sich das lohnt, und welche Schritte dann zu unternehmen sind, wird täglich von unseren Verkehrsrecht-Anwälten per Telefon beraten. Auch Fragen zu Parkschäden werden immer wieder beantwortet.
Bitte halten Sie evtl. vorhandene Papiere (Verwarnung, Bußgeldbescheid) bereit.
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