Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Geschwindigkeitsbegrenzung
In Deutschland gibt es zahlreiche, sehr unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen. Die wichtigsten sind die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, beispielsweise vor Schulen, an engen Baustellen und in Fußgängerzonen.
Speziell vor Schulen und in Fußgängerzonen gilt häufig die so genannte Schrittgeschwindigkeit. Die Geschwindigkeitsbeschränkung Innerorts ist seit Jahrzehnten auf 50 km/h festgesetzt. Auf Landstraßen gilt in Deutschland eine Geschwindigkeitsbegrenzung meist auf 100 km/h, an gefährlichen Stellen auch auf 80 km/h. Auf Autobahnen besteht an besonders unfallreichen Stellen häufig eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h, außerdem gibt es noch die sogenannte Richtgeschwindigkeit, welche 130 km/h beträgt. Letztere hat im Zivil- und Strafrecht meist beweisrechtliche Auswirkungen und führt - wird sie überschritten - oft zu Mitverschulden. Eine Strafe oder Bußgeld zieht ihre Überschreitung jedoch nicht nach sich.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 18.01.2011
Interessante Beiträge zum Thema Geschwindigkeitsbegrenzung
Crash beim privatem Motorradrennen Nürnberg (D-AH) - Kommt es bei einem gefährlichen sportlichen Wettbewerb zu einem Unfall, dann kann der Geschädigte den Unfallsverursacher nur bei grob fahrlässigem Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln haftbar machen. Das ...weiter lesen
Auf Fahrradstraßen gilt immer Tempo 30 Nürnberg (D-AH) - So genannte Fahrradstraßen, die per Verkehrzeichen den Zweirädern vorbehalten sind, dürfen auch von anderen Anlieger-Fahrzeugen mit mäßiger Geschwindigkeit befahren werden, wenn dies per Aufdruck am Verkehrsschild ...weiter lesen