Führerscheinumschreibung

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Führerscheinumschreibung: Wann muss ich meinen Führerschein umschreiben lassen?

Für Personen, die in einem nicht europäischen Land einen Führerschein gemacht haben und in Deutschland einen Wohnsitz aufnehmen, gilt eine 6 monatige Frist, um ihren Führerschein umschreiben zu lassen.

Eine Umschreibung kann nur dann erfolgen, wenn der Führerscheinbesitzer das deutsche Mindestalter von 18 oder 17 Jahre mit Begleitung eines fahrtüchtigen Erwachsenen erreicht hat und einen formgerechten Antrag stellt. Die Gebühren belaufen sich auf ca. 40 EUR.

Für welche Länder gilt die Umschreibungspflicht - und wann ist eine erneute Prüfung nötig?

Hierbei wird insbesondere nach den verschiedenen Herkunftsländern der Führerscheine differenziert. Man unterscheidet hierbei drei Gruppen von Ausstellungsstaaten. Die Umschreibung eines Führerscheins, welcher innerhalb der EU erstellt wurde, ist freiwillig. Für Führerscheine aus Staaten wie zum Beispiel Japan, Schweiz, Michigan oder Südafrika gemäß Anlage 11 zur Fahrerlaubnisverordnung (sogenannte Listenstaaten) ist eine Umschreibung notwendig. Für diese Staaten wird meist keine theoretische oder praktische Prüfung verlangt, ausgenommen von Neuseeland, Florida so wie einige andere amerikanische Länder. Für Besitzer eines Auslandsführerscheins aus den sonstigen Staaten, welche nicht gemäß Anlage 11 zur FeV genannt wurden, müssen eine Theorie- und Fahrprüfung in Deutschland bestehen. Der ausländische Führerschein ist während der Umschreibung grundsätzlich abzugeben. Nach der Umschreibung gilt die deutsche Probezeit nach  § 2 StVG. Diese dauert 2 Jahre ab der Erteilung an. Die Zeit, die seit dem Erwerb der Fahrerlaubnis vergangen ist, ist mit anzurechnen.

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