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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Führerschein Europäischer Gerichtshof


Nach einem Urteil des europäischen Gerichtshofs aus dem Jahre 2004 darf ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union einem von einem anderen Mitgliedsstaat der Union ausgestellten Führerschein nicht deshalb die Anerkennung verweigern, weil der betreffende Führerscheininhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz nicht in dem Mitgliedsstaat hatte indem der Führerschein ausgestellt wurde.
Ein in einem Mitgliedsstaat ausgestellter EU-Führerschein berechtigt aber nicht automatisch zu einer Nutzung in einem anderen Mitgliedsstaat, also etwa in Deutschland, wenn hier die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre für die Neuerteilung verhängt wurde. Im Gegenteil. Die Rechtslage ist jedoch je nach Fallkonstellation schwierig, für den Laien mitunter schwer nachvollziehbar.
Weitere Entscheidungen des europäischen Gerichtshofes zum Thema Führerschein - vor allem zum Thema der Gültigkeit der in bestimmten Mitgliedsstaaten der EU erworbenen Führerscheine - lassen sich den Urteilen im Bereich des Verkehrsrechts entnehmen.
Wichtig ist das aktuelle Wissen der Verkehrsrechts-Anwälte bezüglich der Gültigkeit von ausländischen Führerscheinen, wenn man in Deutschland die Fahrerlaubnis verloren hat.
Stand: 31.05.2010

   
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