Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Feuerwehranfahrtszone
Der Begriff "Falschparker" spielt im Bereich des Verkehrsrechts eine wichtige Rolle. Grundsätzlich bezeichnet man denjenigen Verkehrsteilnehmer als Falschparker, der sein Kraftfahrzeug dort parkt wo es ihm nicht gestattet ist. Dies kann entweder auf einer Fläche der Fall sein, wo bereits das Halten zumeist verboten ist, wie zum Beispiel eine Feuerwehranfahrtszone oder Parkverbotsbereiche wie etwa eine Einfahrt oder aber auf einer Fläche, die nur von bestimmten Personen, beispielsweise von Eigentümern oder sonst berechtigten, nicht aber von der betreffenden eben nicht berechtigten Person beparkt werden darf. Als Falschparker werden auch Autofahrer bezeichnet, die auf gebührenpflichtigen Parkplätzen keine Parkgebühr entrichten. Die Konsequenzen, welche ein Falschparken nach sich ziehen kann sind vielfältig und reichen von einer einfachen Verwarnung, welche mit einem Bußgeld geahndet werden kann, bis hin zum Abschleppen des Fahrzeuges. Hier ist oft die Frage, wer etwa beim Zuparken einer privaten Einfahrt die Abschleppkosten zu tragen hat.
Die Verkehrsrechtsexperten der Deutschen Anwaltshotline helfen Ihnen gerne weiter, wenn entsprechende Forderungen an Sie herangetragen werden oder ein Bußgeld droht. Stand: 31.05.2010