Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Fahrverbot
Die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe kann als Nebenfolge mit einem Fahrverbot belegt werden. Das Fahrverbot ist von der Entziehung der Fahrerlaubnis zu unterscheiden. Beim Fahrverbot behält der Betroffene seine Fahrerlaubnis. Er muss lediglich seinen Führerschein bei der Führerscheinbehörde abgeben und darf für die Dauer von 1 - 3 Monaten kein Kraftfahrzeug führen. Das Fahrverbot wird mit der Rechtskraft der zugrundeliegenden Entscheidung wirksam. Die Vollstreckung beginnt aber erst, nachdem der Führerschein bei der Führerscheinbehörde in Verwahrung genommen worden ist. Der Betroffene hat 4 Monate Zeit, den Führerschein abzugeben. Diese Regelung gilt jedoch nur, wenn gegen den betroffenen in den vergangenen 2 Jahren nicht bereits ein Fahrverbot verhängt wurde. Wer trotz Fahrverbots ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt, macht sich strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.
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Stand: 31.05.2010
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