Fahrradunfall: Welche Versicherung haftet?

Knapp 80.000 verletzte Fahrradfahrer zählte das Statistische Bundesamt bei Fahrradunfällen im Jahr 2017. Neben den Personenschäden entstehen bei Unfällen mit Fahrrädern aber auch enorme Sachschäden – am Rad, am beteiligten Unfallauto oder an der Ausrüstung. Wenn der Schock des Unfalls verdaut ist, kommt deswegen sehr schnell die Frage auf: Wer haftet für diese Schäden? Und was können Sie tun, wenn Sie keine Versicherung haben?

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Fahrradunfall: Was muss ich beachten?

13 bis 25 km/h ist die durchschnittliche Geschwindigkeit beim Fahrradfahren. Dass da schnell mal Unfälle passieren, verwundert nicht. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt wurden, ist es nur zu verständlich, dass Sie erstmal geschockt sind. Dennoch sollten Sie versuchen Ruhe zu bewahren. Zu allererst sollten Sie die Unfallstelle absichern und, wenn nötig, Hilfe oder die Polizei rufen. Auch wenn der Unfall erstmal nicht schlimm erscheint und keine Polizei nötig ist, sollten Sie unbedingt die Beweise sichern. Machen Sie Fotos von der Unfallstelle, dokumentieren Sie den Schaden und nehmen Sie die Personalien des Unfallgegners auf. War ein Auto beteiligt? Notieren Sie das Kennzeichen. All dies ist wichtig, um im Nachhinein Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können oder die Schadensabwicklung mit der Versicherung möglichst einfach zu machen.

Wichtiger Hinweis: Geben Sie grundsätzlich nach dem Unfall kein Schuldanerkenntnis ab und unterschreiben Sie es auch nicht. Sie sind dazu nicht verpflichtet. Haben Sie aber erst unterschrieben, wird es schwierig danach Ihre Unschuld zu beweisen.

Wer haftet für Schäden nach dem Fahrradunfall?

Für Schäden, die bei einem Unfall entstehen, haftet in der Regel der Unfallverursacher. Also derjenige, der Schuld an dem Unfall hat. Ist die Unfallursache und entsprechend die Schuldfrage nicht eindeutig, muss ein Gutachter diese klären.

Welche Versicherung haftet?

Verursachen Sie fahrlässig – also unabsichtlich – einen Unfall mit Ihrem Fahrrad, springt unter Umständen Ihre private Haftpflichtversicherung ein. Allerdings nur für fremde Schäden. Beschädigen Sie also durch den Unfall Eigentum von Dritten, zum Beispiel weil Sie mit Ihrem Fahrrad gegen ein Auto oder einen Briefkasten fahren, dann kommt Ihre Privathaftpflichtversicherung dafür auf. Für Schäden, die Ihnen selbst entstehen, müssen Sie leider auch selbst bezahlen.

Sind Sie mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Nachhauseweg nach der Arbeit, dann greift die gesetzliche Unfallversicherung, für die Sie Ihr Arbeitgeber angemeldet hat. Im Falle eines Fahrradunfalls übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die medizinischen Behandlungskosten und kommt in der Regel auch für Lohnersatzzahlungen auf. Wir der Unfall als Versicherungsfall eingestuft, kommen unter anderem folgende Leistungen in Frage: Verletztengeld, Verletztenrente, Pflegegeld, Hinterbliebenenrente oder auch Abfindungszahlungen.

Passiert Ihr Fahrradunfall nicht in Zusammenhang mit Ihrer Arbeit, dann greift die private Unfallversicherung – allerdings nur, wenn Sie eine abgeschlossen haben. Nur etwa 30 Prozent der deutschen Bundesbürger haben eine private Unfallversicherung. Sind Sie nach dem Unfall dauerhaft körperlich oder geistig eingeschränkt, also invalide, dann erhalten Sie aus der privaten Unfallversicherung monatliche Zahlungen.

Verursachen Sie mit Ihrem Auto einen Unfall mit einem Fahrradfahrer, kommt dafür Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung auf.

Fahrradunfall ohne Versicherung: Was jetzt?

Sie haben mit Ihrem Fahrrad einen Unfall verursacht und dabei fremdes Eigentum beschädigt oder Ihren Unfallgegner verletzt? Dann ist guter Rat teuer. Denn haben Sie keine private Haftpflichtversicherung, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Und zwar für alle Schäden, die Sie verursacht haben. In einem solchen Fall sollten Sie sich dringend mit einem Anwalt in Verbindung setzen und sich über Ihr weiteres Vorgehen beraten lassen, denn im schlimmsten Fall müssen Sie für eine lebenslange Rente des Unfallgegners aufkommen oder viele tausend Euro Schmerzensgeld bezahlen.

Tatsächlich müssen schon Kinder ab 10 Jahren im Straßenverkehr für verursachte Unfälle haften. So entschied beispielsweise das Oberlandesgericht Hamm in einem Fall, bei dem ein elfjähriger Fahrradfahrer auf der falschen Gehweg-Seite gefahren war und mit einer 57-jährigen Frau zusammenstieß. Die Richter kamen überein, dass der Junge die alleinige Verantwortung für den Unfall trägt und demnach auch alleine haften muss. Die Kosten belaufen sich auf über 50.000 Euro für Schadensersatz und Schmerzensgeld (Az: 9 U 238/15).


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