Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Fahrerlaubnisverordnung
Unter einer Fahrerlaubnis (auch als Führerschein bezeichnet) versteht man eine amtliche Erlaubnis, welche ihren Eigentümer ausweislich dazu berechtigt, ein Kraftfahrzeug (und welches) im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen. Die sogenannte Fahrerlaubnisverordnung hat nun die Regelungen hinsichtlich des Erwerbs einer solchen Fahrerlaubnis zum Inhalt. Konkret bedeutet das, dass die Fahrerlaubnisverordnung festlegt, welche körperlichen und geistigen Anforderungen ein Bewerber erfüllen muss. Um die Erfüllung dieser Anforderungen nachzuweisen muss der jeweilige Bewerber dann zum einen an einer theoretischen zum anderen an einer praktischen (Führerschein-) Prüfung teilnehmen und diese bestehen.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutsche Anwaltshotline! Stand: 16.03.2011
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