Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Euro Führerschein
Der Begriff Euro Führerschein ist kein Rechtsbegriff, vermutlich zielt Ihre Suchanfrage auf den Begriff EU-Füherschein ab.
Unter dem Begriff EU-Führerschein ist zunächst der Kartenführerschein zu verstehen, der inzwischen auch in Deutschland ausgegeben wird. EU-Führerschein deswegen, weil es sich um ein Modell handelt, welches aufgrund der 2. EU-Führerscheinrichtlinie EU-weit harmonisiert wurde, so dass in der gesamten Europäischen Union nahezu identische Kartenführerscheine ausgegeben werden.
Inzwischen hat sich der Begriff jedoch ebenfalls zum Synonym für solche Führerscheine entwickelt, die Deutsche im Ausland erwerben, zumeist, weil ihnen im Bundesgebiet eine MPU-Auflage droht. Auch solche Führerscheine sind, nach ständiger Rechtsprechung des EuGH, zumindest zunächst in Deutschland gültig. Die Rechtsfrage, ob deutsche Behörden diese Führerscheine nachträglich aberkennen dürfen, ist hoch umstritten.
Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline beraten Sie gerne zu Fragen des EU-Führerscheines und zum aktuellen Stand der stetig wechselnden Rechtsprechung in Deutschland.
Stand: 26.10.2011