Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Entzug der Fahrerlaubnis
Der Entzug der Fahrerlaubnis (gesetzlich als Entziehung der Fahrerlaubnis definiert) ist vom Fahrverbot zu unterscheiden. Beim Fahrverbot behält der Betroffene seine Fahrerlaubnis. Er muss lediglich seinen Führerschein für die Dauer des Fahrverbotes bei der Führerscheinbehörde hinterlegen und darf während dieser Zeit kein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen. Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis verliert der Betroffene seine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis kann vom Gericht vorläufig (§ 111 a StPO) und endgültig (§ 69 StGB) entzogen werden. Vorläufig wird die Fahrerlaubnis entzogen, wenn gegen jemanden wegen einer Verkehrsstraftat ermittelt wird und mit hoher, fast an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit in einem späteren Gerichts- oder Strafbefehlsverfahren mit einer Verurteilung und endgültigen Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechnen ist (Hentschel DAR 1988, 89). Regelmäßig findet dabei eine Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins (§ 94 StPO) statt. Bei Gefahr im Verzug dürfen auch die Staatsanwaltschaft und Polizeibeamte den Führerschein beschlagnahmen (§ 98 Abs. 1 StPO). Ein Gericht entzieht die Fahrerlaubnis endgültig, wenn ein Kraftfahrer eine strafbare Handlung im Straßenverkehr im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges begangen und sich dadurch zum Führen eines Kraftfahrzeuges als ungeeignet erwiesen hat.
Weitere Fragen zu diesem Thema beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline am Telefon oder per E-Mail.
Interessante Beiträge zum Thema Entzug der Fahrerlaubnis
Trotz Fahrverbot weiter freie Fahrt Nürnberg (D-AH) - Nach einem Fahrverbot oder dem Entzug der Fahrerlaubnis bangen Autofahrer häufig um die Existenz. Beruflich genutzte Kraftfahrzeuge können aber vom Fahrverbot ausgenommen werden. Darauf weisen die Verkehrsrechtsexperten ...weiter lesen
Entzug der Fahrerlaubnis bei Alkoholsucht Nürnberg (D-AH) - Ein Alkoholkranker muss nicht erst mit erhöhten Promille-Werten im Blut am Steuer eines Fahrzeugs erwischt werden, bevor ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden darf. Weigert er sich, ein spezielles medizinisch-psychologisches ...weiter lesen
Kein Entzug der Fahrerlaubnis für betrunkenen Kapitän Nürnberg (D-AH) - Wer stark betrunken und offenbar fahruntüchtig am Ruder eines Motorboots erwischt wird, dem darf ein Gericht trotzdem nicht den Bootsführerschein entziehen. Dieses richterliche Recht zum Entzug einer Fahrerlaubnis ...weiter lesen
Bei 18 Strafpunkten in Flensburg ist das Maß endgültig voll Nürnberg (D-AH) - Das Flensburger Strafregister ist ein Fass mit solidem Boden: bei 18 Strafpunkten läuft es unweigerlich über - und die Fahrerlaubnis ist dahin. Selbst wenn dann einige Tage nach dem Einziehen des Führerscheins ...weiter lesen