Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bußgeldkatalog
Bei diesem Katalog handelt es sich im eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (siehe auch unter Bußgeldkatalogverordnung). Sie enthält Vorschriften über die Erteilung einer Verwarnung(§ 2 BKatV), die Regelsätze für Geldbußen wegen Ordnungswidrigkeiten(§ 3 BKatV) sowie über die Anordnung eines Fahrverbotes(§ 4 BKatV). Wird beispielsweise mit einem PKW die Geschwindigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft um 35 km/h überschritten, so gilt folgendes: Geldbuße: 160 ?, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot Anrufe im Bereich Bußgeldkatalog beziehen sich oft auf die Frage, was beim Erhalt eines Bußgeldbescheides zu tun ist, ob ein Bußgeld rechtmäßig ist, und ob die Höhe des Bußgeldes angemessen ist. Dabei ist jedes Problem ein wenig anders gelagert. Viele Fragen zum Bußgeldkatalog lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten. Stand: 31.05.2010