Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Betriebserlaubnis
Gemäß § 18 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung (StVZO) bedürfen Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 Km/h und ihre Anhänger einer Betriebserlaubnis oder einer EG-Typengenehmigung, damit sie per Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens von der Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen werden dürfen.
Hierzu gibt es laut § 18 Abs. 3 S. 2 StVZO nur wenige Ausnahmen für bestimmte Arten von Fahrzeugen.
Eigenmächtige Umbauten an Fahrzeugen können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen und somit Probleme mit der Versicherung wie auch ein Bußgeld sowie Punkte in Flensburg nach sich ziehen.
Um Probleme insbesondere mit Anbauanteilen oder Zusatzausstattungen bei der Zulassungsbehörde zu vermeiden kann es ratsam sein, vor der Anschaffung bestimmter Fahrzeugteile einen Verkehrsrechtsanwalt zu konsultieren.
Die Anwälte der deutschen Anwaltshotline beraten Sie hierzu gerne.
Stand: 26.02.2010
Durchwahl zum Thema Betriebserlaubnis (Verkehrsrecht)
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Die Eltern einer 9-jährigen Grundschülerin hatten den Landkreis Diepholz auf Schmerzensgeld verklagt. ...weiter lesen
Durchwahl zum Thema Betriebserlaubnis (Verkehrsrecht)
Nürnberg (D-AH) - Kinder haben keinen Anspruch auf einen Sitzplatz in Schulbussen. Das hat nach Mitteilung der telefonischen Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline das Landgericht Verden entschieden (Az. 7 O 167/05). Die Eltern einer 9-jährigen Grundschülerin hatten den Landkreis Diepholz auf Schmerzensgeld verklagt. Ihre Tochter war stehend im Schulbus befördert worden und bei einer Vollbremsung gestürzt. Dabei zog sich das Mädchen erhebliche Verletzungen zu. Grundschüler dürfen nicht im Bus stehen - das ist viel zu gefährlich, meinten die Eltern. Deshalb müsse jedem Grundschüler ein Sitzplatz garantiert werden. Doch der Kreis winkte ab. Ein Sitzplatz für jeden Schüler sei nicht finanzierbar. Das sahen die Richter genauso. Vor allem aber: Der Landkreis hat lediglich sicherzustellen, dass der jeweilige Bus die notwendige Betriebserlaubnis hat. Und das ist hier der Fall gewesen. Ob Schüler im Bus stehen oder sitzen ist ohne Bedeutung Entscheidend ist nur, dass der Bus sicher ist und nicht zu viele Schüler befördert werden.
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