Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Autobahn
Grundsätzlich unterscheidet man drei verschiedene Arten von Straßen. Es gibt Landstraßen, Bundesstraßen und Autobahnen. Während man auf Landstraßen und Bundesstraßen, zumindest außerhalb geschlossener Ortschaften und anderen Geschwindigkeitsbegrenzungen, eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h fahren darf, ist das besondere an einer Autobahn, dass man hier, (wiederum natürlich nur außerhalb einer Geschwindigkeitsbegrenzung) grundsätzlich so schnell fahren darf wie man möchte.
Aus diesem Grund existiert auch die Vorschrift, dass auf Autobahnen im Gegensatz zu Land- und Bundesstraßen ausschließlich Fahrzeuge fahren dürfen, welche eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h oder mehr erreichen können.
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