Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Alkohol am Steuer
Kaum eine Problematik im Straßenverkehrsrecht hat so große Auswirkungen auf die betroffenen Personen, wie Alkohol am Steuer. Wer mit über 0,5 Promille am Steuer, aber ohne Ausfallerscheinungen von der Polizei beim Führen eines Kfz angetroffen wird, muss neben der Verhängung eines Bußgeldes mit weiteren Folgen rechnen. Dabei kann schon das bei bereits vorhandenen Voreintragungen im Verkehrszentralregister beachtliche Höhen erreichen. Noch stärker wird in die Rechte der Betroffenen eingegriffen, wenn die Fahrt unter Alkoholeinfluss möglicherweise mit einer anderen Straftat im Straßenverkehr zusammen hängt, wie z.B. der Gefährdung des Straßenverkehrs, also das Führen eines Kfz, obwohl der Kfz-Führer in Folge des Alkoholgenusses dazu nicht in der Lage ist, nimmt hierbei eine besondere Bedeutung ein. Nicht nur, dass der Betroffene angeklagt und verurteilt werden kann, als Nebenstrafe droht auch noch der Entzug der Fahrerlaubnis. Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist nach der Fahrerlaubnisverordnung oftmals nur dann möglich, wenn der Betroffene sich zuvor einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (auch Idiotentest genannt) unterzieht. Diese ist für Einige eine unüberwindliche Hürde zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
Jeder, der mit der Problematik Alkohol am Steuer zu tun hat, ist auf Grund der Reichweite des Eingriffs in seine Rechte gut beraten, sich von einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt helfen zu lassen. Ob bei der Anordnung zur Entnahme einer Blutprobe, bei der Auswertung dieser im Prozess selbst oder bei der Strafhöhe bei diesen und noch mehr Problembereichen ist eine qualifizierte Fachmeinung bares Geld wert. Hier sollte nicht am falschen Ende gespart werden. Fragen zu diesem Thema beantworteten die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne am Telefon oder per E-Mail.
Stand: 10.08.2011