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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Abschleppen

Nach einem Verkehrsunfall stellt sich für die Unfallbeteiligten sehr häufig die Frage, wer für welche Kosten aufzukommen hat.

Nach Unfällen oder Havarien muss des Öfteren das nicht mehr verkehrssichere Fahrzeug abgeschleppt werden. Kosten, die durch das Abschleppen des Fahrzeuges entstehen, sind Unfallfolgekosten. Diese zahlt der Unfallverursacher bzw. dessen Krafthaftpflichtversicherung. Daher sollte zum Nachweis der Höhe des Unfallfolgeschadens unbedingt die Rechnung gut aufbewahrt werden.

Allerdings ist auch beim Abschleppen des Fahrzeuges, wie allgemein bei Schadenersatzansprüchen, die sog. Schadensminderungspflicht zu beachten. Der Geschädigte muss bei allem berechtigten Interesse den Schaden gering halten.

Im Einzelfall ist zu prüfen, wie weit das Fahrzeug geschleppt werden darf, etwa zur nächsten Fachwerkstatt oder nach Hause. Der Geschädigte sollte sich zudem vergewissern, dass die begehrten Abschleppkosten nicht zu hoch angesetzt worden sind.

Zur Beantwortung dieser und anderer Fragen sollte die Auskunft eines Rechtsanwaltes eingeholt werden. Die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline aus dem Verkehrsrecht beraten Sie gerne zu sämtlichen Fragen hierzu.


Stand: 23.02.2012

   
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