Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vereinsstatuten
Der Begriff "Vereinsstatuten" ist eine veraltete Bezeichnung für Vereinssatzung. Die Satzung ist die rechtliche Grundordnung des Vereins, sie wird von der Gründungsversammlung beschlossen.
Ihre Existenz ist eine der Voraussetzungen für die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister.
Zum gesetzlich vorgeschriebenen notwendigen Inhalt der Satzung zählen u.a. Bestimmungen über den Vereinszweck, Sitz und Name, des weiteren über den Ein- und Austritt von Mitgliedern, Bildung des Vorstands und die Voraussetzungen über die Einberufung der Mitgliederversammlung.
Nicht vorgeschrieben aber erwünscht sind z. B. Regelungen über den Vereinssausschluss, Bestimmung des Geschäftsjahres und die Voraussetzungen für eine Satzungsänderung.
Weitere Fragen zu diesem Thema beantworten Ihnen die Experten der Deutschen Anwaltshotline am Telefon oder per E-Mail. Stand: 10.09.2010