Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vereinsgründung
Bei der Vereinsgründung können verschiedene formell- und materiellrechtliche Probleme auftreten.
Soll der Verein zum Vereinsregister angemeldet werden, so sind Formvorschriften zu beachten, insb. bedarf der Antrag der notariellen Beglaubigung. Die notwendige Satzung muss Name und Sitz des Vereins, sowie den Vereinszweck enthalten. Darüber hinaus muss der Verein einen Vorstand haben, der den Verein nach außen vertritt. Zweckmäßigerweise enthält die Vereinssatzung darüber hinaus Regelungen über die Rechte der Mitglieder und die Aufgaben des Vorstandes. Die Eintragung des Vereins erfolgt erst, wenn diese Mindestanforderungen erfüllt sind.Erst mit der Eintragung ins Vereinsregister erhält der Verein seine Rechtsfähigkeit.
Die reine Vereinsgründung muss daher sehr sorgfältig vorbereitet werden. Dabei können Ihnen die Kooperationsanwälte der Deutsche Anwaltshotline wertvolle Hinweise geben. Zur Vorbereitung des Gesprächs sollten Sie den Vereinszweck so präzise wie möglich darstellen.
Stand: 10.09.2010