Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Organisation
Die Organisation eines Vereins regelt die Satzung. Unverzichtbare Bestandteile sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Durch die Satzung oder durch eine Geschäftsordnung können weitere Organe bestimmt werden, wie z. B. Beiräte, Ausschüsse für besondere Angelegenheiten, Revisoren. Der Begriff "Organisation" wird auch noch in einem anderen Zusammenhand gebraucht, so beispielsweise bei gemeinnützig tätigen Körperschaften. Dies hängt damit zusammen, dass gemeinnützig tätige Körperschaften nicht nur in Vereinsform, sondern häufig als Stiftung oder sogar als gemeinnützige Kapitalgesellschaft betrieben werden. In allen Fällen spricht man dann von gemeinnützigen Organisationen um so klarzustellen, dass die Organisation das Recht hat, Spenden entgegenzunehmen und dafür Zuwendungsbestätigungen zu erteilen.
Haben Sie Fragen zu einer Organisation, helfen Ihnen unsere Kooperationsanwälte gerne weiter; stellen Sie dabei die zur Bewertung des Sachverhalts erforderlichen Informationen (bestehender Verein - gemeinnützige Organisation) dar. Stand: 02.02.2012
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