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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins und besteht aus ordentlichen Vereinsmitgliedern. Die Mitgliederversammlung entscheidet in allen Vereinsangelegenheiten, soweit diese Angelegenheiten nicht dem Vorstand oder einem anderen in der Satzung vorgesehenen Organ übertragen sind. Mitgliederversammlungen haben regelmäßig stattzufinden. Der Turnus ist in der Satzung festgelegt. Ebenso ist in der Vereinssatzung festgelegt, in welcher Form und mit welcher Frist Mitgliederversammlungen einzuberufen sind. Auf Verlangen einer Minderheit ist der Vorstand verpflichtet, auch eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.

Entscheidungen der Mitgliederversammlung werden in Beschlüssen gefasst. Die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung kann an eine bestimmte Mindestzahl anwesender Mitglieder (Quorum) geknüpft werden. Erscheinen zu wenige Mitglieder und ist deswegen die Beschlussfähigkeit nicht gegeben, muss der Vorstand erneut eine Mitgliederversammlung einberufen mit dem Hinweis, dass diese dann ohne das notwendige Quorum beschlussfähig ist. Näheres bestimmt die Vereinssatzung oder ist im Gesetz in den § 21 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Weitere Einzelfallfragen beantworten Ihnen unsere Anwälte im Vereinsrecht. Auf Wunsch geben sie Ihnen Tipps für ein effizientes Vorgehen.
Stand: 02.02.2012

   
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Mitgliederversammlung

Änderungen des Protokolls einer Mitgliederversammlung und die Eintragung neuer Vereinsvorstände beim Registergericht
Frage: Ich würde gern erfahren, ob ein Protokoll über eine Mitgliederversammlung geändert werden muss, wenn der Inhalt nicht korrekt ist. Folgendes Problem: Der Sportwart eines Vereins hat ei...
Antwort: Sehr geehrte Mandantin,vielen Dank für Ihre Anfrage.Ich möchte die gestellten Fragen in der von Ihnen vorgegebenen Reihenfolge beantworten.1. Ein Protokoll der Mitgliederversammlung muss nebe ...⇒ zum vollständigen Fall

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