Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Jahresbericht
Der Vereinsvorstand berichtet in der Mitgliederversammlung über die Vereinsaktivitäten und die Entwicklung des Vereinsvermögens des abgelaufenen Jahres. Diesen Jahresbericht trägt der Vorsitzende vor, üblicherweise erläutert der Kassenwart bzw. Kassierer hierbei die finanziellen Verhältnisse. Falls Kassenprüfer bestimmt sind, geben diese zudem ihren Kassenprüfungsbericht mit dem Jahresbericht ab.
Wenn die Mitglieder mit dem Jahresbericht ihres Vorstands einverstanden sind, erteilen sie diesem Entlastung. Mit der Entlastung des Vorstands ist der Verzicht des Vereins auf etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Vorstandsmitglieder wegen unsachgemäßer Geschäftsführung in dem Umfang verbunden, in dem die Mitgliederversammlung informiert wurde.
Der Jahresbericht kann sowohl als ein Steuerungsinstrument der Geschäftsleitung als auch als ein Mittel zur Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden.
Weitere Fragen zum Thema Jahresbericht beantworten Ihnen die erfahrenen Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne unter der Durchwahl 0900-1 875 000-37.