Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Interessengemeinschaft
Eine Interessengemeinschaft ist gesetzlich nicht definiert. Meist handelt es sich um eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), zu der sich mehrere natürliche oder juristische Personen in der Regel auf Zeit zusammenschließen, um gemeinsame Ziele zu erreichen.
Der Nutzen einer Interessengemeinschaft liegt im koordinierten Zusammenarbeiten und Zusammenwirken ihrer Mitglieder. Deren materielle und immaterielle Mittel werden so gemeinsam genutzt, idealerweise zum Vorteil aller.
Außerhalb von Vereinen trifft man auf Interessengemeinschaften auch in der Wirtschaft, in Parteien, wirtschaftlichen, politischen und auch staatlichen Organisationen (z.B. ARGEn zuständig für Leistungen nach SGB II = Hartz IV), Institutionen, Verbänden, Gewerkschaften, Referaten, (Schul-)Klassen, Schülern, Studenten usw.
Weitere Fragen zum Thema Interessengemeinschaft beantworten Ihnen die erfahrenen Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne unter der Durchwahl 0900-1 875 000-37.
Stand: 06.04.2010
Durchwahl zum Thema Interessengemeinschaft (Vereinsrecht)